Ehemündigkeit
Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen. Sie ist eine Voraussetzung zur Ehefähigkeit. Statt Ehemündigkeit wird auch der Begriff Mindestheiratsalter verwendet.
Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen. Sie ist eine Voraussetzung zur Ehefähigkeit. Statt Ehemündigkeit wird auch der Begriff Mindestheiratsalter verwendet.