Eheschließungsfreiheit

Die Eheschließungsfreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2): „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“

  1. Human rights