Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden

Die Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden ist die nach der Ehrenbürgerwürde höchste Auszeichnung der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.

Der Dresdner Stadtrat beschloss im Jahr 1999 die Stiftung der Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Dresden. Verliehen wird sie an einem 31. März, dem Tag der ersten urkundlichen Erwähnung Dresdens im Jahr 1206. Es wurde festgelegt, dass nicht mehr als 25 lebende Personen Träger der Ehrenmedaille sein dürfen.

Sie dient laut Satzung der Ehrung von Personen, die sich „um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale oder wirtschaftliche Leben in der Stadt Dresden in besonderer Weise verdient gemacht oder durch ihr Wirken das Ansehen der Stadt Dresden gemehrt haben“. Der Stadtrat entscheidet in einer nicht-öffentlichen Sitzung über die Vergabe.

  1. Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verleihung der Ehrenmedaille. (PDF; 26 kB) Brüggen Rechtsanwälte, 16. September 1999, abgerufen am 24. März 2017.