Eichung
Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Fehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.
Mit dem Eichkennzeichen wurde bis 2014 nach erfolgreicher Ersteichung, ein Messgerät als geeicht gekennzeichnet, welches erstmalig auf dem Markt bereitgestellt wurde. Ab 2015 wurde dieser Vorgang der Ersteichung in der EU (und EFTA) durch das Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Es wird nun die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der „zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung“ und der Kennnummer der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle auf das Messgerät aufgebracht.
Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen Landesbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.
- ↑ Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen
- ↑ Text des Mess- und Eichgesetz - MessEG, bis 1. Januar 2015 galt das Eichgesetz - EichG