Eigengeschäfte von Führungskräften
Als Eigengeschäfte von Führungskräften (in der Schweiz auch Management-Transaktionen genannt) werden Wertpapiergeschäfte bezeichnet, die Führungskräfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens tätigen. Aufgrund des potenziellen Zusammenhangs mit dem überwiegend verbotenen Insiderhandel werden solche Geschäfte von den Aufsichtsbehörden besonders aufmerksam beobachtet. In der Europäischen Union regelt die seit Mitte 2014 gültige Marktmissbrauchsverordnung in § 19 MMVO umfangreiche Meldepflichten diesbezüglich.