Eigentum (Österreich)
In der österreichischen Rechtswissenschaft ist Eigentum das gegenüber jedermann durchsetzbare Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Es gehört zu den dinglichen Sachenrechten (§ 308 ABGB) und ist als Vollrecht von den beschränkt dinglichen Sachenrechten, wie dem Pfandrecht oder der Servitut zu unterscheiden.