Einbürgerung
Unter einer Einbürgerung, auch Naturalisation, wird der Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.
Unter einer Einbürgerung, auch Naturalisation, wird der Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch einen Exekutivakt verstanden, d. h. auf Antrag des Bewerbers bei der in dem jeweiligen Land zuständigen Behörde.