Einbahnstraße

Beschilderung von Einbahnstraßen, in den USA und Belgien

Der Begriff Einbahnstraße (veraltet auch: Einrichtungsstraße) oder Einbahn (in Österreich) bezeichnet eine Straße, in der sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen. Durch entsprechende Verkehrszeichen wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, für Radfahrer kann allerdings durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein. Grundsätzlich ist zwischen einer echten und einer unechten Einbahnstraße zu unterscheiden. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber abseits dieser gesperrten Einfahrt von allen Fahrzeugen in beiden Richtungen befahren werden. Ein Einbahnstraßen-Schild fehlt dann. Das Gegenteil einer Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.

Das Prinzip der Einbahnstraße war bereits im antiken Rom bekannt und wurde dort zur Regelung des Verkehrs innerhalb der schmalen Gassen der Stadt verwendet. Die ersten Einbahnstraßen der Neuzeit wurden 1617 in London eingerichtet. In Wien wurde 1802 mit dem zweiten Durchbruch der Stadtmauer am Kärntnertor das erste Einbahnsystem Österreichs umgesetzt. Wegen des verstärkten Verkehrsaufkommens ließ der damalige Polizeipräsident von Berlin Traugott von Jagow in Berlin-Mitte die erste Einbahnstraße für Automobile in Deutschland einrichten: Die Friedrichstraße durfte zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur in südliche Richtung befahren werden.

  1. Maxwell G. Lay: Die Geschichte der Straße. Vom Trampelpfad zur Autobahn. Frankfurt am Main, New York 1994.
  2. Andreas Austilat: Fahrverbot im alten Rom. In: Tagesspiegel. 30. Dezember 2007 (Online).
  3. Where's Londons oldest one-way street? au exploring-london.com (englisch), abgerufen am 22. Aug. 2022.
  4. Wien Museum (Elke Doppler, Susanne Claudine Pils): Am Puls der Stadt – 2000 Jahre Karlsplatz. Czernin Verlags GmbH, Wien 2008, ISBN 978-3-7076-0266-1, S. 334.