Importzoll
Unter Importzoll, auch Einfuhrzoll genannt, versteht man Abgaben, die auf Waren, Kapital und Dienstleistungen erhoben werden. Der Importzoll gehört zu den Einfuhrabgaben; diese umfassen neben Zöllen (im engeren Sinne) auch alle weiteren Abgaben und Steuern, insbesondere auch Umsatzsteuer und Verbrauchssteuern. Zu zahlen sind diese Abgaben von inländischen Konsumenten und Unternehmen, sobald die Waren die Grenzen des jeweiligen Zollgebietes überqueren.
- ↑ Betroffene Abgaben. In: zoll.de. Bundeszollverwaltung, abgerufen am 18. August 2013.