Tatsacheninstanz

Als Tatsacheninstanz bezeichnet man ein Gericht, das einen Lebenssachverhalt unter Zugrundelegung der von ihm selbst festgestellten tatsächlichen Verhältnisse unter die einschlägigen Rechtsnormen des materiellen Rechts subsumiert. In gleicher Weise verwendete Begriffe sind Tatsachengericht, Tatgericht oder Tatrichter.

Im Unterschied dazu wird ein bereits erlassenes Urteil in der im Instanzenzug übergeordneten Rechtsinstanz nur auf Rechtsfehler (eine fehlerhafte Rechtsanwendung der Vorinstanz) hin überprüft.