Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe (EGH) ist eine Sozialleistung, die seit 1. Januar 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht, ermöglichen oder erleichtern (§ 90 SGB IX). Für Familien, die Frühförderung und Fachkräfte stellt sie eine tragende Unterstützungsleistung dar, damit die Teilhabe von Menschen im Alltag gelingt.