Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Deutschland)

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 13 EStG.