Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird seit 1962/63 in der Bundesrepublik Deutschland als fester Bestandteil der amtlichen Statistik alle fünf Jahre als freiwillige Haushaltserhebung durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).