Einlassung
Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
- ↑ „Einlassung“ in: Duden Recht A-Z - Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus, Mannheim, 2007, Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2007.
- ↑ Das Rechtslexikon: Einlassungen des Angeklagten. Bundeszentrale für politische Bildung, 2023, abgerufen am 29. August 2025.