Einlassung

Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

  1. Einlassung in: Duden Recht A-Z - Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus, Mannheim, 2007, Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2007.
  2. Das Rechtslexikon: Einlassungen des Angeklagten. Bundeszentrale für politische Bildung, 2023, abgerufen am 29. August 2025.