Einräumigkeit

Der Grundsatz der Einräumigkeit ist ein verwaltungsbezogener Organisationsgrundsatz mit Auswirkungen auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit staatlicher Behörden sowie den Zuschnitt der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) in Deutschland.

Der Grundsatz der Einräumigkeit spielt eine Rolle bei der funktionalen Verwaltungsreform, insbesondere der staatlichen Mittelbehörden.