Einrichtungsgarantie
Als Einrichtungsgarantien bezeichnet man verfassungsunmittelbare Gewährleistungen besonderer Institutionen und Rechtsinstitute und den damit bewirkten Schutz gegen einfachgesetzgeberischen Zugriff.
Als Einrichtungsgarantien bezeichnet man verfassungsunmittelbare Gewährleistungen besonderer Institutionen und Rechtsinstitute und den damit bewirkten Schutz gegen einfachgesetzgeberischen Zugriff.