Schleusungskriminalität

Schleusungskriminalität umfasst nach der Definition der Projektgruppe „Schleusungskriminalität“ der Arbeitsgemeinschaft Kriminalpolizei (AG Kripo) beim Bundeskriminalamt alle mit der unerlaubten Einreise und Einschleusung von Ausländern nach Deutschland im Zusammenhang stehenden Delikte, wie Urkundendelikte, Urkundendelikte durch das Überlassen von Identitätspapieren und der unerlaubte Aufenthalt von Ausländern. Außerdem fallen darunter das Erschleichen von Aufenthaltstiteln, Menschenhandel im Zusammenhang mit dem Einschleusen von Ausländern durch Fluchthelfer oder Schleuser sowie Formen der illegalen Beschäftigung von irregulären Migranten.

Der Begriff des Einschleusens von Ausländern geht auf die sogenannte assistierte unerlaubte Einreise zurück und findet sich im EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015–2020).

  1. Schleusungskriminalität Bundesinnenministerium, Lexikon, abgerufen am 2. Juli 2020.
  2. Deutscher Bundeswehrverband: Kurz erklärt: Schleuserkriminalität 2. November 2015.
  3. EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015–2020) Brüssel, 27. Mai 2015.