Immatrikulation

Mit der Immatrikulation oder Einschreibung in die Matrikel (Stammrolle) wird eine Person von der Hochschulverwaltung als Student und Mitglied der Hochschule aufgenommen. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. Neben der einmaligen Immatrikulation ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich. Die Einschreibung an einer Hochschule ist Voraussetzung zum Beginn eines Studiums.

In Österreich ist neben der einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) jedes Semester die Meldung der Fortsetzung des Studiums (Inskription) im jeweiligen Studiengang erforderlich.

Im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit hatte die civitas academica (deutsch: „akademische Bürgerschaft“) eine eigene, unabhängige akademische Gerichtsbarkeit, die sich auf alle Bereiche erstreckte, teilweise sogar auf Kapitalverbrechen. Mit der Immatrikulation wurden Professoren und Studierende als Mitglieder der akademische Bürgerschaft registriert.

Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Universität oder der Ausschluss von der Universität.

  1. Hubert Graven: Die Hoheitszeichen der alten Kölner Universität im Zusammenhang mit dem Geistesleben und der Kunst. In: Festschrift zur Erinnerung an die Gründung der alten Universität Köln im Jahre 1388. Schröder, Köln 1938, S. 384–459.