Einwohnerantrag
Der Einwohnerantrag (in Baden-Württemberg bis 2015, Bayern und Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland: Mit ihm können Einwohner beziehungsweise Bürger einer Gemeinde bzw. Ortschaft ihren Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Der Einwohnerantrag verpflichtet den Gemeinderat jedoch nicht in allen Bundesländern, auch eine Sachentscheidung herbeizuführen.
- ↑ Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Oktober 2015. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg, 2015, Nr. 19, S. 870–878. Land Baden-Württemberg, 30. Oktober 2015, abgerufen am 7. Januar 2017.