Einwohnerversammlung

Eine Einwohnerversammlung (in Bayern und Hessen: Bürgerversammlung) ist in der Mehrzahl der Länder Deutschlands eine festgelegte Form einer politischen Versammlung in der eigenen Gemeinde – sie hat das Ziel, die Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen; eine Einwohnerversammlung ist damit ein Instrument formeller Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – auf Landkreis-Ebene hingegen sind Einwohnerversammlungen in keinem Bundesland vorgesehen.

Einwohnerversammlungen sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen von 14 der 16 deutschen Bundesländer geregelt, sodass bundesweit keine entsprechend einheitliche Form existiert; so unterscheiden sich die Ausgestaltungen sehr stark: Einige Gemeindeordnungen messen dieser politischen Beteiligungsform zur Meinungsbildung und Einflussnahme auf die Gestaltung und Form der Gemeinde eine höhere Bedeutung zu – sie ermöglichen beispielsweise eine Einberufung durch Unterschriftensammlung und bestimmen Behandlungspflichten der dort gemachten Vorschläge und Anregungen: In diesen Bundesländern können Einwohnerversammlungen eine wichtige beratende Funktion für die jeweilige Gemeindeverwaltung und -politik einnehmen.

In anderen Bundesländern hingegen steht eine aktuelle Unterrichtung der Einwohnerschaft im Vordergrund.

Österreich kennt keine Einwohnerversammlungen, wobei jedoch das österreichische Bundesland Kärnten und die Stadt Wien mit der „Bürgerversammlung“ ähnliche Versammlungsformen in ihrer Gemeindeordnung bzw. Stadtverfassung vorsehen.

Die Schweiz kennt ebenfalls keine „Einwohnerversammlungen“: In vielen Gemeinden gibt es zwar „Gemeindeeinwohnerversammlungen“, welche jedoch eine unmittelbare Versammlung der „Stimmbürger“ darstellen und somit umfassende demokratische Rechte aufweisen; so können die Versammlungen hier verbindliche Beschlüsse zu allen Gemeindeangelegenheiten fassen.