Einzelbewerber
Als Einzelbewerber bezeichnet man einen Kandidaten für ein politisches Amt, der bei einer Wahl antritt, ohne von einer Partei oder Wählervereinigung aufgestellt worden zu sein. Einzelbewerber sind oft parteilos. Es kommt jedoch auch vor, dass Parteimitglieder als Einzelbewerber antreten, vor allem dann, wenn die Partei selbst keine Kandidaten aufstellen möchte. Auch ist es möglich, dass eine oder mehrere Parteien zur Wahl eines Einzelbewerbers aufrufen, anstatt eigene Kandidaten aufzustellen.
Ob und unter welchen Bedingungen Einzelbewerber zu einer Wahl antreten können, ist in den Wahlgesetzen geregelt.
Ein Einzelbewerber ist nicht zu verwechseln mit einem Einzelvorschlag.