Einzugsermächtigung

Das Einzugsermächtigungsverfahren war in Deutschland und Österreich neben dem Abbuchungsauftrag eines von zwei Lastschriftverfahren im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In Österreich wurde es per 1. Februar 2014 durch die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift abgelöst, in Deutschland konnte es noch innerhalb einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2016 eingeschränkt genutzt werden.

Durch die SEPA-Lastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift wurde das Verfahren den Sicherheitsvorteilen des Dauerauftrags angeglichen, jedoch geht die Veranlassung weiter vom Zahlungsempfänger aus. Der hauptsächliche Unterschied ist, dass der Dauerauftrag einen fixen Betrag umfasst, die Lastschriften auch veränderliche Summen enthalten können.