Eisenbahnbehörde
Eine Eisenbahnbehörde ist ein staatliches Organ, das entweder den Verwaltungskörper eines staatlichen Eisenbahnbetriebes bildet oder die Aufsicht über ein privates oder auch staatliches Eisenbahnunternehmen führt. Man unterscheidet hiernach Eisenbahnverwaltungsbehörden und Eisenbahnaufsichtsbehörden. Die Verwaltungsbehörden der Staatseisenbahnen hatten teilweise auch Aufsichtsbefugnisse.