Eisenbahnbuch

Das Eisenbahnbuch war in Österreich ein besonderes Grundbuch für Liegenschaften, die dem Eisenbahnbetrieb dienten. Gemäß § 5 Abs. 1 Eisenbahnbuchgesetz (EisBG) bildete jede eine Bahnstrecke, welche dem öffentlichen Verkehr diente, jeweils eine bücherliche Einheit. Das Eisenbahnbuch wurde 2012 durch Übernahme der Liegenschaften in die allgemeinen Grundbücher aufgehoben.

  1. Gesetz vom 19. Mai 1874, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen, RGBl. Nr. 70/1874; konsolidierte Fassung.