Eisenbahnbuch
Das Eisenbahnbuch war in Österreich ein besonderes Grundbuch für Liegenschaften, die dem Eisenbahnbetrieb dienten. Gemäß § 5 Abs. 1 Eisenbahnbuchgesetz (EisBG) bildete jede eine Bahnstrecke, welche dem öffentlichen Verkehr diente, jeweils eine bücherliche Einheit. Das Eisenbahnbuch wurde 2012 durch Übernahme der Liegenschaften in die allgemeinen Grundbücher aufgehoben.
- ↑ Gesetz vom 19. Mai 1874, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen, RGBl. Nr. 70/1874; konsolidierte Fassung.