Eisenbahnregulierungsgesetz

Basisdaten
Titel:Eisenbahnregulierungsgesetz
Abkürzung: ERegG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:
Fundstellennachweis: 930-14
Erlassen am: 29. August 2016
(BGBl. I S. 2082)
Inkrafttreten am: 2. September 2016
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 25. November 2025
(BGBl. I Nr. 285 vom 27. November 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. November 2025
(Art. 2 G vom 27. November 2025)
GESTA: J038
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Regulierung der Eisenbahn in Deutschland. Es löst u. a. die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung ab.

Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2012/34/EU in nationales Recht umgesetzt. Damit soll mehr Wettbewerb auf der Schiene erreicht werden, unter anderem durch ein Verbot für den Besitzer von Schienenwegen, Trassenpreise willkürlich festzulegen.

Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich erlassen.