Elektronischer Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), im Gesetz ausschließlich als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium, in der Aufenthaltsverordnung seit 1. November 2023 als Dokument mit Chip (nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes) bezeichnet, ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der übrigen Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist. Der elektronische Aufenthaltstitel wird seit dem 1. September 2011 ausgestellt, ersetzt das in den Nationalpass eingeklebte Etikett und ähnelt in Aussehen und Funktion dem deutschen Personalausweis.
- ↑ Beispielsweise in § 78 AufenthG.
- ↑ BGBl. 2023 I Nr. 290.