Emissionshaus

Ein Emissionshaus bringt Wertpapiere auf den Kapitalmarkt, dies wird als Emission bezeichnet. Im Bereich der geschlossenen Fonds (Beteiligungen) ist dieser Begriff üblich. Andere Begriffe für Emissionshaus sind Anbieter eines Fonds oder Initiator. Bei Investmentfonds (offenen Fonds) ist mehr der Begriff Fondsgesellschaft umgangssprachlich. Oder aber auch Investmentgesellschaft oder Kapitalanlagegesellschaft.

  1. Emissionshaus (Memento des Originals vom 3. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Definition auf beliehen.de. Abgerufen am 15. November 2015.
  2. Emissionshaus, Definition auf boersennews.de. Abgerufen am 15. November 2015.
  3. Gerhard Merk: Finanzlexikon. (PDF; 13,6 MB) Universität Siegen, S. 529, abgerufen am 14. Juni 2015.