Enteignungsgleicher Eingriff

Der enteignungsgleiche Eingriff ist ein Institut des deutschen Staatshaftungsrechts. Gerichtet ist der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff auf die Entschädigung für Eigentumsverletzungen durch rechtswidrige hoheitliche Eingriffe.

Zu unterscheiden ist der enteignungsgleiche Eingriff von der Enteignung, vom enteignenden Eingriff und den grundgesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen.