Entscheidung nach Aktenlage

Eine Entscheidung nach Aktenlage – auch Aktenlageentscheidung und Entscheidung nach Lage der Akten genannt – ist eine Entscheidung durch eine Behörde oder ein Gericht ohne mündliche Verhandlung.

  1. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.