Entsorgungsfachbetrieb

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch EfB wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden. Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten. Ein Betrieb – oder Teile davon – darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn er das Überwachungszertifikat nicht besitzt.