Entstellung (Urheberrecht)

Die Entstellung bezeichnet im Urheberrecht eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung eines Werkes. In vielen Urheberrechtsgesetzen – unter anderem dem deutschen, dem österreichischen und dem schweizerischen – ist ausdrücklich geregelt, dass Entstellungen unzulässig sind. Der Schutz vor Entstellung bildet allgemein den Kernbestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts.

  1. Vgl. Barrelet/Egloff in dies., Das neue Urheberrecht, 4. Aufl. 2020, Art. 11 Rn. 17 („harter Kern“ des Urheberpersönlichkeitsrechts).