Equidenpass
Der Equidenpass ist das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument für in der EU gehaltene Pferde, aber auch für Esel, Zebras und deren Kreuzungen; es wurde zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 eingeführt. Auf Antrag des Halters wird er ausgestellt durch den Zuchtverband, bei dem das betreffende Pferd eingetragen ist, bei nicht eingetragenen Turnierpferden in Deutschland durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung und bei sonstigen Pferden durch die Stellen, die von der Veterinärverwaltung des jeweiligen Bundeslandes damit beauftragt wurden. Der Equidenpass gilt für alle Tiere, die mit dem zoologischen Begriff Equiden bezeichnet werden. Equidenpass und Eigentumsurkunde verbleiben auch nach Aushändigung im Eigentum des jeweiligen Zuchtverbandes.
- ↑ Art. 3 Abs. 1 und 3 Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equipen, wobei der Begriff erst in Anhang I zu Artikel 5 erwähnt wird, während Art. 5 selbst von Identifizierungsdokument oder schlicht vom Pass spricht.
- ↑ Artikel 5 Absatz 5 der VO (EG) Nr. 504/2008 wie § 44a Viehverkehrsverordnung benennen ausdrücklich allein den Halter, der in seinem Antrag den ggf. abweichenden Eigentümer zu benennen hat
- ↑ Fachinformationen: Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
- ↑ Eigentumsurkunde für das Pferd – Pferderecht. In: ehorses Magazin. 3. November 2016, abgerufen am 16. Mai 2022.