Erbe (Deutschland)
Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.
Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.