Erbmarschall (Hessen)
Erbmarschall war in der Landgrafschaft Hessen ein seit 1342 erbliches Hofamt, das auch nach der Teilung der Landgrafschaft Bedeutung behielt.
Erbmarschall war in der Landgrafschaft Hessen ein seit 1342 erbliches Hofamt, das auch nach der Teilung der Landgrafschaft Bedeutung behielt.