Erbrecht (Österreich)

Das subjektive Erbrecht bezeichnet in Österreich das Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen Teil davon zu erwerben (§ 532 ABGB). Der Begriff „Erbrecht“ (im objektiven Sinn) bezeichnet darüber hinaus die Summe an Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod (Verstorbener) auf seine Rechtsnachfolger befassen. Die Erbfolge ist in Österreich vorwiegend im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.