Erbschaftsteuer in Deutschland

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer, die beim Erwerb von Todes wegen und bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden, hier Schenkungsteuer genannt, beim Erben oder Beschenkten anfällt. Das Steueraufkommen steht den Bundesländern zu. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Steuerwert des erlangten Vermögens und nach Faktoren, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen, so der Steuerklasse (I–III), dem Steuersatz (7–50 %) und den Freibeträgen. Bestimmte Vermögensarten sind von der Erbschaftsteuer befreit oder unterliegen Begünstigungen, so etwa selbst genutztes Wohneigentum und Betriebsvermögen, wenn es Arbeitsplätze zu erhalten gilt. Im Jahr 2024 betrug der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermögenstransfers rund 113 Mrd. Euro. Steuerpflichtig waren nach Abzügen rund 64 Mrd. Euro. Die darauf festgesetzte Steuer betrug rund 13 Mrd. Euro, wieder erlassen wurden rund 3 Mrd. Euro für begünstigtes Betriebsvermögen. Der Gesamtwert aller verschenkten und vererbten Vermögen liegt höher und wird statistisch nicht erfasst. Schätzungen zufolge werden derzeit jährlich bis zu 400 Mrd. Euro vererbt. Der effektive Steuersatz auf Vermögenstransfers läge demzufolge bei rund 3,25 %.

  1. F.A.Z.-Serie Schneller Schlau: Jeder Fünfzigste vererbt mehr als eine Million. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 3. Januar 2021]).
  2. Deutsche Bundesregierung: Entwicklung von Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen, Drucksache 19/17891. In: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Kleine Anfrage. Mai 2020 (bundestag.de [PDF]).
  3. Pressemitteilung. Statistisches Bundesamt, 3. September 2025, abgerufen am 25. September 2025. Hinweis: Die meisten Vermögensübertragungen liegen unterhalb der Freibeträge; für sie fordern die Finanzämter keine Steuererklärungen an. Die Statistik enthält daher nur die steuerlich veranlagten Erbschaften und Schenkungen.
  4. Anita Tiefensee und Markus M. Grabka: In Deutschland werden zwischen 2012 und 2027 bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr verschenkt und vererbt werden, gut ein Viertel mehr als bisher angenommen. 5. Juli 2017, abgerufen am 15. Februar 2023.