Erfolgsqualifikation
Erfolgsqualifikation, bzw. erfolgsqualifiziertes Delikt (auch erfolgsqualifizierter Tatbestand), ist ein Rechtsbegriff aus dem Strafrecht, der eine Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination darstellt.
Beim erfolgsqualifizierten Delikt wird vorsätzlich ein Grunddelikt verwirklicht, wobei daneben noch ein qualifizierter Erfolg eintritt und verursacht wird, aus dem härter bestraft wird. Der Eintritt des qualifizierten Erfolges bedeutet eine unmittelbare Realisierung der dem Grunddelikt spezifisch anhaftenden Gefahr. Hinsichtlich der besonderen Folge besteht (mindestens) objektive Fahrlässigkeit (ggf. Leichtfertigkeit). Der Täter handelt zudem subjektiv fahrlässig. Rechtsfolge ist, dass der Täter wie bei einer Vorsatztat bestraft wird. In Deutschland werden auf das erfolgsqualifizierte Delikt die §§ 18 und § 11 Abs. 2 StGB angewendet.