Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen
UN-Generalversammlung Resolution 48/104 | |
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| Datum: | 20. Dezember 1993 |
| Sitzung: | 85 |
| Kennung: | A/RES/48/104 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: Enthaltungen: |
| Gegenstand: | Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen |
| Ergebnis: | ohne Abstimmung |
Die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (englisch Declaration on the Elimination of Violence Against Women) ist eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die im Rahmen der 48. Versammlung am 20. Dezember 1993 als Resolution 48/104 verabschiedet wurde. Sie gilt als Erweiterung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und steht in einem Zusammenhang zur Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993, die in ihrer „Wiener Erklärung“ die Beseitigung von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen anmahnte und forderte. Der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen wird insbesondere für ihre Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt eine hohe Bedeutung beigemessen. In der Folge wurde das Amt eines UN-Sonderberichterstatters zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen eingeführt.
- ↑ Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.