Erlass (Privatrecht)
Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.
Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.