Ermittlungserzwingungsverfahren

Ein Ermittlungserzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Staatsanwaltschaft gerichtlich zur Einleitung oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens zu verpflichten. Hingegen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach vollständigem Abschluss der Ermittlungen keine Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben, durch ein Klageerzwingungsverfahren gerichtlich überprüfbar.

  1. Mirko Laudon: Ermittlungserzwingungsverfahren. In: strafakte.de. Abgerufen am 9. Dezember 2019.
  2. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018, Az. 1 Ws 109/18.