Error in persona vel obiecto

Der error in persona vel obiecto ist ein terminus technicus aus der deutschen strafrechtlichen Irrtumslehre. Er bezeichnet die Situation, dass der Erfolg einer Tat aufgrund einer Verwechslung durch den Täter nicht an der anvisierten Person beziehungsweise dem anvisierten Objekt eintritt. Person oder Tatobjekt sind andere als die vorgestellten.