Erster Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Basis der freien Wirtschaft. Es werden keine staatlichen Leistungen seitens der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer empfangen.
Der erste Arbeitsmarkt entsteht durch Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der freien Wirtschaft sowie Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX oder Selbsthilfefirmen.
- ↑ Matthias Knapp: Vom zweiten auf den ersten Arbeitsmarkt: Der Erfolg aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Abk.Verz.
- ↑ (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive ) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Arbeitssituation im Jahresbericht 2003 der RPK gGmbH Kempten