Erzbischof
Der Titel Erzbischof (Erz- von altgriechisch ἀρχή arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von ἐπίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden:
- Amtstitel eines Metropoliten, der eine Kirchenprovinz leitet
- Bischof, der einer Erzdiözese, nicht aber einer Kirchenprovinz vorsteht
- Bischof, dem der Ehrentitel vom Papst verliehen wurde
Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der Anrede „Eure Exzellenz“ angesprochen.
- ↑ Günter Stemberger (Hrsg.): 2000 Jahre Christentum : illustrierte Kirchengeschichte in Farbe ; mit kirchengeschichtlichem Lexikon. Andreas, Salzburg 1980, ISBN 3-85012-092-9.
- ↑ Die Kirche und ihre Titel. Abgerufen am 21. Juli 2025.
- ↑ Wayback Machine. Archiviert vom am 10. Dezember 2024; abgerufen am 21. Juli 2025.