Erzeugergemeinschaft

Als Erzeugergemeinschaft (kurz EZG, auch Erzeugerring) wird allgemein ein Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe der verschiedensten Art bezeichnet. Sie kann ein wirtschaftlicher Verein, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Genossenschaft oder jede andere juristische Person des Privatrechts sein. Sie bündelt ihre Produktion und Vermarktung, um Qualität, Planungssicherheit, Preise und Verhandlungsmacht zu verbessern. In der aktuellen Rechts- und EU-Terminologie heißt sie meist Erzeugerorganisation (EO).

  1. Definition » Erzeugergemeinschaften « | Gabler Wirtschaftslexikon. (gabler.de [abgerufen am 11. Juni 2017]).