Ethnische Minderheit
Als „ethnische Minderheiten“ werden Bevölkerungsgruppen verstanden, die innerhalb staatlicher Grenzen ein asymmetrisches Machtverhältnis zur dominanten Mehrheit aufweisen und durch kollektive Eigenschaften konstituiert werden, welche von jenen der herrschenden Bevölkerungsmehrheit abweichen. Das definierende Charakteristikum liegt weniger in der numerischen Größe als vielmehr im strukturellen Mangel an politischer Autorität, ökonomischen Ressourcen und sozialem Prestige, wodurch selbst zahlenmäßig stärkere Gruppen den Minderheitenstatus einnehmen können. Angehörige ethnischer Minderheiten erfahren typischerweise systematische Benachteiligungen in Form differentieller Behandlung und eingeschränktem Zugang zu gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten, entwickeln daraus ein Bewusstsein kollektiver Marginalisierung und bewahren gleichzeitig ihre distinkte Gruppenidentität durch kulturelle Selbstorganisation.