Etter

Der (auch „das“) Etter, auch Ortsetter, bezeichnet im süddeutschen Raum und in der deutschsprachigen Schweiz die Begrenzung eines Ortes gegenüber seiner Umgebung, insbesondere die Umzäunung, die ein Dorf von den umliegenden Feldern abgrenzt, und die innerhalb dieser Begrenzung gelegenen, zum Dorf gehörenden Flächen. Früher stand Etter für die Einfriedung eines Dorfes, Anwesens, herrschaftlichen Gehöftes oder Brunnens durch einen Etterzaun. Außer Etters nannte man die Felder, Wiesen und Wälder außerhalb des Ortes.

  1. Historische Kulturlandschaftselemente in Bayern. In: Bayerische Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Heimatpflege in Bayern. Schriftenreihe des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege. Band 4, 2013, ISBN 978-3-931754-54-9, S. 66 f.