Europäische Investitionsbank

Europäische Investitionsbank
Rechtsform eigene Rechtspersönlichkeit
Gründung 1958
Sitz Luxemburg, Luxemburg Luxemburg
Leitung Nadia Calviño (Präsidentin)
Mitarbeiterzahl > 4.000 (30.06.2023)
Branche Banken
Website www.eib.org

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen Union und das größte multilaterale Finanzierungsinstitut der Welt. Sie vergibt Darlehen und Bürgschaften zur Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der EU und nimmt dazu Anleihen an den internationalen Kapitalmärkten auf (Art. 309 AEU-Vertrag).

Auf diese Weise betreibt sie „Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe“. Rechtsgrundlage für diese Tätigkeit ist das Protokoll über die Satzung der EIB vom 25. März 1957, zuletzt geändert durch den Vertrag von Lissabon (Art. 308 Satz 3 AEUV). Die EIB ist auch außerhalb der EU tätig.

Die EIB besitzt Rechtspersönlichkeit (Art. 308 Satz 1 AEUV) und „steht als finanzielle Sondereinrichtung neben den Organen“ der EU. Sie ist nicht an Weisungen der Kommission oder des Parlaments gebunden, konsultiert diese Organe jedoch. Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds, der besonders kleine und mittlere Unternehmen fördert, bildet sie die 2000 gegründete EIB-Gruppe. Kapitaleigner der EIB sind die Mitgliedstaaten der EU. Das gezeichnete Kapital der EIB beträgt 249 Milliarden Euro (Stand 2023). Davon sind gemäß der Satzung mindestens 5 % eingezahlt.

  1. EIB im Überblick
  2. Wer wir sind. In: www.eib.org. Europäische Investitionsbank, abgerufen am 11. Mai 2025.
  3. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58768-9, S. 340, Rn. 32.
  4. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, S. 340, Rn. 32, 42.
  5. http://www.politische-union.de/egv99/egv-p10.htm
  6. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, S. 340, Rn. 32
  7. Europäische Investitionsbank: Die wichtigsten Zahlen