Europäische Stiftung

Die Europäische Stiftung (international auf Lateinisch auch Fundatio Europaea, kurz FE) ist eine Idee zur Schaffung einer Rechtsform für grenzüberschreitend tätige, gemeinnützige Stiftungen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Rechtsform der Stiftungen soll supranational ausgestaltet sein.

Mit dieser Rechtsform will die EU mit einer eigenen Verordnung („FE-Verordnung“) die Gründung von europaweit agierenden gemeinnützigen, voll rechtsfähigen und handlungsfähigen Stiftungen nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermöglichen und fördern (siehe auch: Europäische Integration).

Ein formaler Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gestaltung der neuen Rechtsform FE wurde im Februar 2012 veröffentlicht. Nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zog die Europäische Kommission im März 2015 ihren Vorschlag zurück. Die Kommission kann einen neuen Vorschlag einbringen oder den alten Vorschlag erneut sichten. Mehr zur historischen Entwicklung unter Europäische Stiftung#Hintergründe und Entwicklung.

  1. Gemäß Art 25 Verordnungsentwurf darf nur und muss eine Europäische Stiftung die Abkürzung FE tragen.
  2. siehe Art 5 Verordnungsentwurf.
  3. siehe Art 9 Verordnungsentwurf.
  4. Siehe Art 10 Verordnungsentwurf.