Europäischer Konvent
Als Europäischer Konvent (von lateinisch conventus ‚Zusammenkunft‘) wird in der Europäischen Union eine Konferenz aus Vertretern der EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bezeichnet, die zur grundlegenden Reform oder Erweiterung der EU-Verträge eingesetzt wird. Bisher fanden zwei solcher Konvente statt: Der „Grundrechtekonvent“ zur Erarbeitung der Grundrechtecharta 1999/2000 und der „Verfassungskonvent“ zur Erarbeitung des Verfassungsvertrags 2002/2003.