Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (auch: Europäisches Bagatellverfahren, Small Claims Verfahren oder Small Claims Procedure, abgekürzt: EuBagVVO oder EUGFVO) bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 der Europäischen Union innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark) zum 1. Januar 2009 eingeführt.

  1. Dies sind Sachverhalte, bei denen in der Regel zwei Unionsbürger oder ein Unternehmen und ein Unionsbürger beteiligt sind, welche in unterschiedlichen Unionsmitgliedstaaten den Unternehmenssitz bzw. Wohnsitz haben. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist nicht anzuwenden, wenn die beteiligten Unionsbürger bzw. das Unternehmen den Sitz im selben Unionsmitgliedstaat haben.
  2. Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. In: ABl. L, Nr. 199, S. 1.